Wichtigste Satzungsorgane und Amtsträger

Die Amtsträger und Satzungsorgane der IVSS

Wichtigste Satzungsorgane und Amtsträger

Die Amtsträger und Satzungsorgane der IVSS

Bei der Verfolgung ihrer strategischen Ziele und bei der Erbringung von Qualitätsdienstleistungen für die IVSS-Mitgliedsorganisationen verpflichtet sich das IVSS-Generalsekretariat den Werten Einfühlungsvermögen, Integrität, Aufgeschlossenheit für Wandel und Dienstleistungsqualität. Um Rechenschaftspflicht, Transparenz und Good Governance sicherzustellen, lässt sich das IVSS-Generalsekretariat von der Good-Governance-Charter der IVSS und den internen IVSS-Kontrollstandards leiten. Seit 2010 ist das Qualitätsmanagementsystem des Generalsekretariats der IVSS ISO 9001:2008 zertifiziert.

Die Amtsträger

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Die Satzungsorgane

Die Generalversammlung, die eigentliche verfassunggebende Versammlung der Vereinigung, ist das höchste Satzungsorgan, in dem alle Mitglieder der IVSS direkt vertreten sind. Sie beschließt den Inhalt der Satzung, welche den Rahmen für die Lenkung der IVSS bildet, und sie kann die Auflösung der Vereinigung beschließen. Im allgemeinen tritt die Generalversammlung alle drei Jahre zusammen.

Der Verwaltungsrat bildet das Wahlgremium der Vereinigung und setzt sich aus den Hauptdelegierten eines jeden Landes zusammen, in dem die IVSS mindestens ein Vollmitglied hat, wobei jedes Land über einen Hauptdelegierten verfügt. Seine Aufgabe ist es, den Präsidenten, den Schatzmeister, die Mitglieder des Vorstands und des Kontrollrats sowie den Generalsekretär zu wählen. Darüber hinaus legt er das Tätigkeitsprogramm und den Haushalt der Vereinigung für eine Dreijahresperiode sowie die entsprechenden Beitragssätze fest. Im allgemeinen tritt der Verwaltungsrat anläßlich jeder Generalversammlung zusammen.

Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Vereinigung und setzt sich aus dem Präsidenten der IVSS, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär und gewählten Mitgliedern aus den unterschiedlichen geographischen Regionen der Welt zusammen. Seine Hauptaufgaben sind die Ausarbeitung von Vorschlägen betreffend Aktionsplan, Zeitplan und Richtlinien zur Abwicklung des Tätigkeitsprogramms und für den Haushalt, die Aufstellung von Prioritäten für das Tätigkeitsprogramm, die Überwachung und Bewertung der erbrachten Leistungen, die Entscheidung über Aufnahmeanträge und der Erlaß einer Finanzordnung. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Vorstands besteht darin, die Struktur der Fachausschüsse zu schaffen, die zur Durchführung des Tätigkeitsprogramms der Vereinigung erforderlich sind, und ihr Mandat festzulegen. Der Vorstand tritt mindestens einmal pro Kalenderjahr zusammen.

Der Kontrollrat prüft die Bücher der Vereinigung und den Jahresbericht, den der Schatzmeister dem Vorstand vorlegt. Er überprüft, ob alle finanziellen Transaktionen in Übereinstimmung mit der Finanzordnung vorgenommen wurden. Zudem unterbreitet der Kontrollrat dem Vorstand einen Bericht über seine Feststellungen und legt Bemerkungen und Empfehlungen vor.

Mitglieder des Kontrollrates:

  • Fabian Pilzecker, Bereichsleiter Finanzen, Abteilung Unternehmensservice Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutschland (Vorsitzender, ordentlicher Rechnungsprüfer)
  • Carlos Gerardo Arias Alvarado, Renten- und Pensionsbehörde der nationalen Lehrerschaft, Costa Rica (Ordentlicher Rechnungsprüfer)
  • Ahmed Imraga Abdelgader Bulgasem, Leiter der Ausgabenabteilung, Landeskasse für soziale Sicherheit, Libyen (Ordentlicher Rechnungsprüfer)
  • Zohra Hannachi Oueslati, Direktorin der Buchhaltung, Landeskasse für soziale Sicherheit, Tunesien (Stellvertretende Rechnungsprüferin)