Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Inhalt und Ziele

Diese Leitlinien wurden verfasst für Aktuare und andere Fachleute der sozialen Sicherheit, die versicherungsmathematische Arbeit für Systeme der sozialen Sicherheit erledigen, sowie für Institutionen der sozialen Sicherheit, politische Entscheidungsträger und andere Akteure, die mit der Aufsicht oder Überprüfung von versicherungsmathematischer Arbeit beauftragt sind.

Ziel der Leitlinien ist es, eine Anleitung für die Arbeit dieser verschiedenen Akteure in den Bereichen Planung, Verwaltung, Finanzierung und Erbringung von Leistungen der sozialen Sicherheit zu liefern. Die Leitlinien sind so gegliedert, dass sie eine Auflistung der für die Durchführung dieser Aufgaben zu berücksichtigenden Punkte und Empfehlungen liefern. Die Aufgaben unterscheiden sich je nach Akteur und können versicherungsmathematische Berechnungen, strategische Beratung, Leitungsfunktionen, Berichterstattung, Verwaltung und Kommunikation umfassen.

Die wichtigsten Ziele sind somit:

  • Förderung guter Praxis in der versicherungsmathematischen Arbeit von und für Institutionen der sozialen Sicherheit und Unterstützung von Anstrengungen zur Verbesserung der Genauigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit der versicherungsmathematischen Arbeit;
  • Anleitung für die Arbeitsverfahren von Versicherungsmathematikern;
  • Unterstützung der Arbeit von Institutionen bei ihren Governance-Verfahren bezüglich der versicherungsmathematischen Arbeit;
  • Verbesserung der Effizienz versicherungsmathematischer Verfahren;
  • praktische Unterstützung von Institutionen für eine verbesserte Einhaltung versicherungsmathematischer Standards;
  • Anleitung für Einzelpersonen und Körperschaften, die für strategische Fragen und für die Regulierung der versicherungsmathematischen Arbeit zuständig sind.
  • Die Versicherungsmathematischen Leitlinien von IVSS und IAO und zukünftige Verwaltungsstandards

    Dieses Dokument liefert eine Reihe von Empfehlungen zu den Prinzipien, Strukturen und Prozessen, die zur Erreichung der oben genannten Ziele eingeführt werden sollten. Mit diesem Dokument wird letztlich versucht, Versicherungsmathematiker in ihren Anstrengungen zur Befolgung internationaler und nationaler Standards sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen. Die Versicherungsmathematischen Leitlinien von IVSS und IAO sind jedoch nicht rechtlich bindend; sie sollten lediglich als Auflistung und Beschreibung guter Praxis zum allgemeinen Ziel einer verbesserten Durchführung und Aufsicht versicherungsmathematischer Arbeit verstanden werden.

    Ebenso sei darauf hingewiesen, dass diese Leitlinien nicht zum Ziel haben, die Internationalen Standards Versicherungsmathematischer Praxis (ISAP) der Internationalen Aktuarvereinigung (IAA), insbesondere Standard Nr. 2 (ISAP 2) über die finanzielle Analyse von Programmen der sozialen Sicherheit, oder andere geltende nationale versicherungsmathematische Standards zu kopieren oder zu ersetzen. Vielmehr sollte sichergestellt werden, dass Institutionen des Sozialversicherungswesens ihre Aktuare und Fachleute des Sozialversicherungswesens, die mit versicherungsmathematischer Arbeit beauftragt sind, mit den nötigen Instrumenten ausstatten, die für die Einhaltung der ISAP 2 und andere guten Praktiken der versicherungsmathematischen Arbeit der sozialen Sicherheit erforderlich sind.

    Definition von „Versicherungsmathematischer Arbeit“ und „Aktuar“

    Die Versicherungsmathematischen Leitlinien von IVSS und IAO bieten eine Unterstützung für die versicherungsmathematische Arbeit in herkömmlichen versicherungsmathematischen Bereichen sowie in anderen Bereichen, in denen eine versicherungsmathematische Begleitung entweder verbreitet oder empfohlen ist.

    „Versicherungsmathematische Arbeit“ bezieht sich im Rahmen dieser Leitlinien auf folgende Tätigkeiten:

  • versicherungsmathematische Tätigkeiten wie die Vorbereitung versicherungsmathematischer Bewertungen von Sozialversicherungssystemen, Arbeit betreffend volkwirtschaftliche Gesamtrechnungen und nationale und/oder internationale Buchhaltungsberichte, die Erfassung der Auswirkungen vorgeschlagener Änderungen auf die Tragfähigkeit und Durchführung versicherungsmathematischer Berechnungen, die für die Bestimmung der Leistungsansprüche und Finanzierungsmaßnahmen nötig sind. Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise die Berechnung der Verbindlichkeiten, die Projektion der Geldflüsse und die Festlegung verschiedener versicherungsmathematischer Faktoren und Gesetze oder anderer Bestimmungen, gemäß denen diese Aufgaben von qualifizierten Aktuaren durchgeführt werden müssen;
  • versicherungsmathematische Arbeiten wie etwa Investitionsmanagement, strategische Entwicklung, Risikomanagement, Kommunikation, Governance, Beschreibung der Auswirkungen auf Einzelne und Auswertung von Fairness und Gerechtigkeit zwischen den Kohorten und anderen Gruppen, für welche die versicherungsmathematischen Kenntnisse und Kompetenzen der Institution der sozialen Sicherheit oder der Behörde einen Mehrwert liefern können.
  • Sofern nicht anders angegeben bedeutet „Aktuar“ (steht sowohl für weibliche Aktuarinnen als auch für männliche Aktuare) im Rahmen dieser Leitlinien:

    • ein direkt von einer Institution des Sozialversicherungswesens angestellter Aktuar oder ein beratender Aktuar, welcher der Institution auf vertraglicher Grundlage Berichte, Beratung oder andere Inputs liefert und welcher auf nationaler oder internationaler Ebene über eine anerkannte Qualifikation als Aktuar verfügt (siehe Leitlinie 52); oder
    • eine Fachperson ohne anerkannte Qualifikation als Aktuar (wie etwa ein Statistiker oder Ökonom), die versicherungsmathematische Arbeit leistet. In diesen Leitlinien wird berücksichtigt, dass in manchen Situationen auch andere Fachleute als Aktuare an versicherungsmathematischer Arbeit beteiligt sein können. Wichtig ist jedoch, dass Fachleute der sozialen Sicherheit ohne Aktuar-Qualifikation, die mit versicherungsmathematischen Dienstleistungen für Institutionen der sozialen Sicherheit beauftragt sind, über eine relevante Qualifikation verfügen und die geltenden beruflichen Verhaltensregeln gemäß Leitlinie 52 befolgen.
    • Förderung der Qualifikation, Anerkennung und beruflichen Entwicklung von Aktuaren

      Auch wenn diese Leitlinien versuchen, sowohl Aktuare als auch andere Fachleute, die mit versicherungsmathematischer Arbeit beauftragt sind, zu unterstützen, ist es wichtig für Institutionen der sozialen Sicherheit, die Entwicklung des nationalen Berufsbilds Aktuar zu fördern und den Wert einer anerkannten Aktuar-Qualifikation und einer ständigen beruflichen Entwicklung anzuerkennen (siehe Leitlinie 54). Auch wenn jedes Land für Fachleute, die mit der in diesem Dokument beschriebenen versicherungsmathematischen Arbeit beauftragt sind (und als geeignet für die Durchführung der erteilten Aufgaben betrachtet werden), eigene Anforderungen an Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen stellt, werden in diesen Leitlinien diejenigen Personen, welche die versicherungsmathematische Arbeit beaufsichtigen, aufgefordert, Qualifikationsanforderungen festzulegen, welche die Bedeutung des Berufsbilds Aktuar würdigen. Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sollten bei der Festlegung der für die Durchführung versicherungsmathematischer Arbeit nötigen Kompetenzen auch Qualifikationen berücksichtigen, die spezifisch für das betreffende System der sozialen Sicherheit sind. Diese Leitlinien fordern zudem die mit der Durchführung versicherungsmathematischer Arbeit beauftragten Personen auf, die Qualifikationsanforderungen einzuhalten, eine ständige berufliche Entwicklung zu verfolgen und Verhaltensweisen zu zeigen, die dem minimalen Verhaltenskodex der IAA oder der Aktuarvereinigung genügen, bei welcher der Aktuar Mitglied ist.

      In Teil H und im begleitenden Unterstützungsmaterial finden sich weitere Details zu dieser Frage.

      Bereiche versicherungsmathematischer Arbeit

      Die Bereiche versicherungsmathematischer Arbeit und die Kompetenzen, Qualifikationen und die für die Durchführung der Arbeit nötige Professionalität können durch Gesetze, Verordnungen und/oder interne Regeln und Governance-Verfahren beeinflusst werden.

      Diese Leitlinien decken vier Situationen ab, an denen Aktuare beteiligt sein können und/oder in denen versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit unternommen wird:

    • Arbeit, die (gemäß den Verordnungen oder anderen rechtlichen Instrumenten) durch einen anerkannten und qualifizierten Aktuar ausgeführt werden muss;
    • Arbeit, für welche die Beteiligung von Aktuaren wichtig ist und bei welcher Aktuare meist die Hauptrolle übernehmen;
    • Arbeit, für welche die Beteiligung und der Input von Aktuaren wünschenswert ist;
    • Arbeit, welche die Anwendung der Methoden von Aktuaren verlangt, welche aber auch von Nicht-Aktuaren durchgeführt werden kann.
    • Die Institution der sozialen Sicherheit sollte für die eigene Situation festlegen, welche Arbeitselemente zu welchen der vier genannten Kategorien gehören. Dies sollte entsprechend dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Die Entscheidung hängt unter anderem von folgenden institutionsinternen und externen Faktoren ab:

      • Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der betreffenden Arbeit;
      • Wert der Arbeit, das heißt, ihre möglichen Auswirkungen auf die Finanzlage der Institution und/oder des Systems der sozialen Sicherheit;
      • versicherungsmathematische Ressourcen und gegenseitige Begutachtungen innerhalb der Institution;
      • Entwicklung und Ressourcen der nationalen Aktuarvereinigung;
      • verfügbare externe versicherungsmathematische Ressourcen (von außerhalb der Institution);
      • weitere verfügbare fachliche Ressourcen.
      • Koordination mit anderen Fachleuten und Akteuren

        Da Aktuare immer stärker zu verschiedenen Aspekten der Verwaltung von Institutionen der sozialen Sicherheit eingebunden werden, gibt es einen steigenden Bedarf nach einer besseren Koordination und Abstimmung mit den anderen Fachleuten und Akteuren. Diese Leitlinien beschreiben für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche, wo eine solche Koordination eingeführt und sofern nötig formalisiert werden sollte. Arbeiten Aktuare außerhalb der Institution, dann ist es besonders wichtig, dass entsprechende Verfahren eingeführt und befolgt werden, damit eine effiziente und wirksame Koordination erfolgen kann.

        Unabhängigkeit der Funktion

        Die Institution der sozialen Sicherheit und die Aufsichtsbehörden sollten die Unabhängigkeit der Aktuare sicherstellen und erhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass sichergestellt wird, dass Aktuare über einen ausreichenden Datenzugang verfügen, die geeignetsten Methoden und Annahmen wählen können und nicht ungebührlich von externen Überlegungen oder internem Druck beeinflusst werden, welche Auswirkungen auf die Ergebnisse oder Empfehlungen haben könnten. Es sollten unterstützende Verordnungen und Gesetze vorhanden sein, welche die Unabhängigkeit der Funktion gewährleisten, und es sollten Prozesse vorliegen, die zu befolgen sind, wenn die Unabhängigkeit bedroht ist oder werden könnte. Weitere Informationen dazu finden sich in Leitlinie 50.