Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
A. Bewertung von Systemen der sozialen Sicherheit

Die Bewertungen von Sozialversicherungssystemen haben zum Ziel, die versicherungsmathematische Stabilität dieser zu beurteilen. Stabilität kann auf unterschiedliche Weise definiert werden, und die Institutionen der sozialen Sicherheit sollten Maße für Stabilität festlegen, die ihrer Situation und ihrem System entsprechen. Wie in den Leitlinien der IVSS über Good Governance (Leitlinie 41) festgehalten, sollte ein System der sozialen Sicherheit regelmäßig versicherungsmathematische Bewertungen vornehmen, um die Tragfähigkeit und andere wichtige Elemente zu überwachen.

Die Leitlinien in diesem Teil befassen sich mit den wichtigsten Elementen versicherungsmathematischer Bewertungen, den diesbezüglichen Aufgaben eines Aktuars und den Tätigkeiten, die eine Institution der sozialen Sicherheit durchführen sollte, damit die Aktuare ihren Pflichten nachkommen können.

Der verfolgte Ansatz wird davon abhängen, ob das Modell für die versicherungsmathematische Bewertung intern von der Institution der sozialen Sicherheit entwickelt wurde oder ob eine Bewertung anhand eines extern entwickelten Modells durchgeführt wird. In letzterem Fall ist der Ansatz wiederum unterschiedlich je nachdem, ob die Institution die Bewertung selber durchführt oder ob die externe versicherungsmathematische Instanz dies tut. Dieser Teil konzentriert sich zwar vorwiegend auf erstere zwei Fälle, aber auch bei einer extern durchgeführten Bewertung sind geeignete Verfahren und ein Nachweis der Einhaltung der Leitlinien und der geltenden versicherungsmathematischen Praxisstandards durch die externen Berater nötig.