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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

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Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 2. Daten

Die Institution der sozialen Sicherheit stellt sicher, dass ausreichende und zuverlässige Daten für die Durchführung der versicherungsmathematischen Arbeit verfügbar sind. Die Institution der sozialen Sicherheit ist für die Verwaltung der Daten der Teilnehmer und des Leistungsangebots des Systems der sozialen Sicherheit verantwortlich und achtet auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und nationalen Standards. Der Aktuar liefert eine Einschätzung, ob ausreichende und zuverlässige Daten vorhanden sind, beschreibt alle durchgeführten Datenmodifikationen und die Folgen ungenauer Daten für das System der sozialen Sicherheit und die Teilnehmer und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Datenqualität heraus.

Ausreichende und zuverlässige Daten sind ein entscheidender Faktor für die Durchführung jeglicher Art von versicherungsmathematischer Arbeit. Die Anforderungen an die Daten hängen ab von der Art der Arbeit, der Leistungsstruktur des Sozialversicherungssystems (einschließlich Leistungsgestaltung und Finanzierungsstruktur), Art und Ziel der versicherungsmathematischen Analyse, den Berichterstattungsanforderungen und allen Verordnungs- und Gesetzesanforderungen für Analyse und Berichterstattung.

Die versicherungsmathematische Arbeit zur Erfassung der finanziellen Tragfähigkeit eines Systems der sozialen Sicherheit ist auf aktuelle Daten des zu bewertenden Systems sowie auf allgemeine demografische und makroökonomische Daten des allgemeinen Rahmens angewiesen, in dem das System operiert. Zu den Daten, die eine Bewertung möglich machen, gehören aktuelle Daten der Leistungsempfänger und Beitragszahler sowie Informationen über die gegenwärtigen und früheren Systemvorschriften, aber auch Informationen über alle geplanten und erwogenen zukünftigen Änderungen dieser Vorschriften (wie etwa Leistungsformeln, Basis-Leistungspaket, Leistungsansprüche und Beitragsbemessungsgrundlage). Daten über vergangene Erfahrungen (wie etwa Inflation, Lohnzuwächse, Anlagerenditen, Sterblichkeiten und Erkrankungsraten, Verrentungsraten, Zahl stationärer und ambulanter Patienten, Häufigkeiten und Abteilungskosten) sollten vom Aktuar bei der Entwicklung passender Zukunftsannahmen berücksichtigt werden.

Die für die versicherungsmathematische Arbeit verfügbaren Daten sollten ausreichend und zuverlässig sein. Ausreichend heißt, dass die Daten dem Aktuar Folgendes erlauben sollten:

  • Entwicklung geeigneter demographischer und ökonomischer Annahmen für Prognosen und gegebenenfalls Diskontierung zukünftiger Geldflüsse des Systems der sozialen Sicherheit;
  • Durchführung der verlangten versicherungsmathematischen Berechnungen;
  • Validierung und Entwicklung der Bewertungs- und Berechnungsmethoden;
  • Analyse der vergangenen demografischen, finanziellen und investitionsbezogenen Erfahrungen des Systems der sozialen Sicherheit, damit ein Vergleich der Ergebnisse mit den institutionellen Zielen und eine Übereinstimmung der sich ergebenden Erfahrungen mit den versicherungsmathematischen Annahmen möglich wird;
  • Durchführung aller anderen versicherungsmathematischen Arbeiten, die vom Aktuar oder von der Institution der sozialen Sicherheit für nötig befunden werden.

Zuverlässig heißt, dass die Daten folgende Eigenschaften haben sollten:

  • relevanz;
  • Vollständigkeit;
  • Aktualität;
  • innere Konsistenz;
  • genügende Reichweite in die Vergangenheit;
  • Konsistenz mit Daten aus anderen Quellen.

Diese Leitlinie sollte zusammen mit den Leitlinien der IVSS über Informations- und Kommunikationstechnologie und insbesondere mit Abschnitt A.5, Daten- und Informationsmanagement, gelesen werden.