Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 14. Bestimmung der Leistungsansprüche

Die Institution der sozialen Sicherheit berechnet die Leistungsansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Systemvorschriften. Alle versicherungsmathematischen Berechnungen, die zur Berechnung der Leistungsansprüche nötig sind, werden gemäß allgemein anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen durchgeführt, und es werden geeignete gegenseitige Begutachtungen eingeführt.

Zu den Aufgaben von Aktuaren können auch die Leistungsberechnung sowie die Festlegung bestimmter Faktoren gehören, die für die Bestimmung der Leistungssätze nötig sind. Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 15, und mit Leitlinie 19 der Leitlinien der IVSS über Informations- und Kommunikationstechnologie gelesen werden.