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Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 20. Automatische Anpassungsmechanismen

Die Institution der sozialen Sicherheit wendet automatische Anpassungsmechanismen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Systemvorschriften an. Die Institution der sozialen Sicherheit analysiert, wie sich die Anwendung dieser Anpassungsmechanismen auf die Leistungsangemessenheit und/oder die finanzielle Tragfähigkeit des Systems auswirkt.

Die automatischen Anpassungsmechanismen verknüpfen einige Entscheidungen über die Leistungen und die Finanzierung mit internen oder externen Parametern oder Indikatoren. Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 46 gelesen werden.