Die Institution der sozialen Sicherheit stellt sicher, dass die Verbindlichkeiten beim Anlageprozess berücksichtigt werden.
Eine wichtige Grundlage der Anlage-Entscheidungen sind Zeitpunkt, Höhe und Art der Nettogeldflüsse des Systems der sozialen Sicherheit und wie sich diese in der Zukunft entwickeln. Der Aktuar hat deshalb eine wichtige Rolle bei der Abschätzung der zukünftigen Geldflüsse des Systems und bei der Interpretation derselben für den Anlageprozess. Diese Geldflüsse bestehen aus den zukünftigen Leistungszahlungen, den eingehenden Beiträgen, den Ausgaben und den Erträgen aus Anlagen und aus anderen Quellen. Eine geeignete Modellierung kann durchgeführt werden, um eine Anlagestrategie zu bestimmen, die sich mit dem Auftrag und den Zielen der Institution der sozialen Sicherheit verträgt. Da es eine klare Verbindung mit den Berechnungen und Projektionen des versicherungsmathematischen Bewertungsprozesses (siehe Teil A dieser Leitlinien) gibt, liefert der Aktuar meist auch Inputs für spezifischere Anlage-Analysen zukünftiger Leistungs- und Ausgabengeldflüsse (wie etwa durch ein Bilanzstrukturmanagement), die einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Anlagestrategie und der Verwaltung des Anlageprozesses darstellen.
Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 6 der Leitlinien der IVSS über die Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit gelesen werden.