Die Institution der sozialen Sicherheit zieht den Aktuar für Prozesse bei, mit denen der Wert der Anlagen des Systems angemessen bestimmt wird.
Die Bestimmung des Werts von Anlagen ist wichtig und kann aus verschiedenen Gründen nötig sein wie etwa der Notwendigkeit, die Finanzlage eines Systems der sozialen Sicherheit zu ermitteln oder die Leistungssätze zu bestimmen.
Bei einigen Programmen ist der Wert der Leistungen der aktuellen und/oder der zukünftigen Leistungsempfänger direkt oder indirekt mit dem den Anlagen zugeschriebenen Wert verknüpft.
Die Bestimmung des Werts der Anlagen kann auch die Anwendung automatischer Anpassungsmechanismen auslösen (siehe Leitlinie 20 über automatische Anpassungsmechanismen).
Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 7 gelesen werden, in welcher Fragen der Bewertung von Vermögenswerten behandelt werden.