Die Institution der sozialen Sicherheit kommuniziert die versicherungsmathematischen Informationen auf Wegen, die dem Zielpublikum angemessen sind.
Es ist oft schwierig, fachliche Informationen an unterschiedliche Akteure zu vermitteln. Zu diesen Akteuren gehören die Verwaltungsratsmitglieder, die Abgeordneten (Parlamentarier) und die Teilnehmer des Plans der sozialen Sicherheit, die alle über unterschiedliche Hintergründe, Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. Die Institution der sozialen Sicherheit sollte mit der Unterstützung der Aktuare Kommunikationsunterlagen vorbereiten, die sowohl für ein Fachpublikum als auch für ein allgemeines Publikum verständlich sind.
Ein besonders wichtiger Bereich der versicherungsmathematischen Arbeit ist die Vorbereitung der jährlichen Leistungsabrechnungen, welche die Teilnehmer des Systems der sozialen Sicherheit in der Regel erhalten. Diese sollten korrekt sein und regelmäßig umfassende und klare Informationen liefern. Diese Informationen sollten anhand angemessener Methoden und Annahmen ermittelt werden. Da die jährlichen Abrechnungen oft Informationen versicherungsmathematischer Art enthalten, ist es wichtig, dass der Aktuar bei der Vorbereitung dieser Abrechnungen beigezogen wird.
Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 10 gelesen werden.