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Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 30. Risikomanagementrahmen

Die Institution der sozialen Sicherheit richtet eine Risikofunktion ein, welche die Verwaltung der Risiken überwacht und welche an den Verwaltungsrat (sofern vorhanden) und/oder an die Geschäftsführung berichtet. Für diese Funktion und die dazu durchgeführten oder überwachten Prozesse sind versicherungsmathematische Inputs nötig. Die Risikofunktion stimmt sich mit den anderen Funktionen ab, um ein wirksames Risikomanagement sicherzustellen.

Aktuare sollten dank ihres Verständnisses von Risikofragen am Risikomanagement innerhalb einer Risikofunktion beteiligt werden, und/oder sie sollten am Risikomanagementprozess beteiligt werden. Dazu kann ein Beitrag zum Risikomanagementplan und zur Festlegung eines passenden Risikobudgets und/oder einer passenden Risikobereitschaft der Institution der sozialen Sicherheit gehören.

Das Thema des Risikomanagements ist für Institutionen der sozialen Sicherheit von wachsender Bedeutung, da das Leistungsangebot und dessen Finanzierung, die Risiken des Anlageprozesses, der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie und die Risiken für den Ruf der Institution aufgrund der gestiegenen Aufmerksamkeit für die Tätigkeiten der Institutionen der sozialen Sicherheit und für die Art, wie sie diese bewältigen, immer komplexer werden. Zudem ist ein Verständnis möglicher Veränderungen des äußeren Umfelds nötig um sicherzustellen, dass heute die richtigen Analysen unternommen werden, um die Entwicklung der Risiken von morgen zu antizipieren. Viele Institutionen haben deshalb spezifische Funktionen oder Abteilungen für Risikomanagement geschaffen, welche Inputs von Risikospezialisten wie etwa von Aktuaren in diesem Bereich fördern.

Durch ein Risikomanagement kann eine Institution der sozialen Sicherheit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, ihre Ziele zu erreichen. Das Risikomanagement ist nicht lediglich eine passive Übung, bei der die Institution auf ihre Risiken reagiert; es verlangt die Einrichtung eines Projektmanagementzyklus, der die Risikobereitschaft und das Risikobudget der Institution festlegt, die Risiken der Institution heute und morgen erfasst und die besten Entscheidungen zur Risikobehandlung fällt.

Ein wichtiges Element des Risikomanagements ist eine wirksame Governance-Struktur. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichende Informationen über die Risiken gesammelt und verwaltet werden und dass geeignete Strukturen und Mechanismen vorhanden sind, um diese zu bewältigen.

Die versicherungsmathematische Arbeit innerhalb des Risikomanagements berührt verschiedene Aspekte der institutionellen Praxis. Weitere Leitlinien in diesem Dokument befassen sich deshalb mit Risikofragen in verschiedenen Bereichen wie etwa Anlage, Finanzierung und Leistungsgestaltung. Diese spezifischen Überlegungen gehen in die allgemeinen Überlegungen und Prozesse des Risikomanagements ein, das in diesem Teil beschrieben wird.

Die soziale Sicherheit versucht, auf Lebenszyklusrisiken der von ihr gedeckten Bevölkerung zu reagieren. Zu diesen Risiken gehören Tod, Invalidität, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Ruhestand, Veränderungen der Familienstruktur und plötzlich steigende Gesundheitskosten. Mit der Gestaltung und Leistungserbringung soll angemessen auf diese Risiken der Bevölkerung reagiert werden, und durch die Übernahme dieser Aufgaben übernimmt die Institution der sozialen Sicherheit eine Verantwortung für die Verwaltung bestimmter Risiken. Mit der Erfassung und Behandlung der Risiken wird versucht sicherzustellen, dass die von der Institution eingegangenen Risiken verstanden und ermittelt werden, dass aber auch der Übertragung und Aufteilung der Risiken und der Verringerung der verbleibenden Risiken genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ein wirksames Risikomanagement versucht, einen angemessenen Ausgleich zwischen Übertragung, Verringerung und Beibehaltung von Risiken herzustellen.