Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

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Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 43. Gestaltung neuer oder Änderung bestehender Systeme der sozialen Sicherheit

Die Institution der sozialen Sicherheit arbeitet bei der Gestaltung und Umsetzung neuer oder bei der Änderung bestehender Systeme der sozialen Sicherheit einerseits mit staatlichen Behörden zusammen und berät andererseits alle an den Gestaltungsaspekten des neuen Systems und an den versicherungsmathematischen und strategischen Fragen beteiligten Parteien. Die Institution der sozialen Sicherheit zieht für diesen Prozess Inputs von Aktuaren bei.

Bei der Gestaltung eines neuen oder der Änderung eines bestehenden Systems der sozialen Sicherheit ist entscheidend, dass alle Akteure und insbesondere die Vertreter von Regierung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern beteiligt werden. Die Mitglieder der Gesellschaft sollten in der Lage sein, an den Prozessen teilzunehmen, welche direkte Auswirkungen auf ihre Leben haben werden. Die Leistungsgestaltung sollte auf die Bedürfnisse und Rechte derjenigen abgestimmt sein, welche die Leistungen erhalten sollen. Die Möglichkeiten der Beteiligung von Akteuren am Gestaltungsprozess tragen dazu bei, ihr Vertrauen und ihre Unterstützung für das System durch eine Form der Verantwortung für das System zu stärken und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Leistungen gut auf die Bedürfnisse der Gesellschaft abgestimmt sind.

Die Institution der sozialen Sicherheit, welche die Gestaltung eines Systems der sozialen Sicherheit überwacht, spielt eine entscheidende Rolle bei diesem Prozess, indem sie allen Akteuren strategische und versicherungsmathematische Expertise bereitstellt. Aktuare sind äußerst wichtig, da sie die verschiedenen Auswirkungen vorgeschlagener Gestaltungen eines Systems der sozialen Sicherheit bewerten können.