Die Institution der sozialen Sicherheit erstellt für die Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit eine formelle schriftliche Finanzierungsstrategie, einschließlich des entsprechenden Finanzierungsansatzes, die alle systemrelevanten Faktoren sowie den sozioökonomischen Kontext des Landes umfassen. Der Aktuar berücksichtigt diese Finanzierungsstrategie und insbesondere den Finanzierungsansatz bei der Vorbereitung aller versicherungsmathematischen Bewertungen des Systems der sozialen Sicherheit.
Die Begriffe Finanzierungsstrategie und Finanzierungsansatz sind eng miteinander verknüpft. Ziel einer Finanzierungsstrategie ist es, einen Rahmen für die Finanzierung eines Systems der sozialen Sicherheit zu schaffen, der alle systemrelevanten Faktoren mit einbezieht. Zu diesen Faktoren gehören: Leistungssicherheit und -angemessenheit, Stabilität und/oder Bezahlbarkeit der Beiträge, Entwicklung der demografischen Merkmale der Systemmitglieder, Finanzlage des Systems, gesetzliche Bestimmungen für das System, größere Zusagen wie etwa eine Leistungsindexierung.
Ein Finanzierungsansatz ist eine Methode, mit der ein System der sozialen Sicherheit systematisch Vermögenswerte akkumuliert, um eine sichere Auszahlung von Leistungen durch die ordnungsgemäße und rationale Ressourcenzuweisung im Zeitverlauf zu gewährleisten und damit sicherzustellen, dass Ressourcen für die Verpflichtungen der Leistungsauszahlung und für die Deckung der administrativen Kosten vorhanden sind. Die Wahl des Finanzierungsansatzes sollte den Zielen der Finanzierungsstrategie gehorchen und in der Finanzierungsstrategie umfassend dokumentiert werden.
Die Finanzierungsstrategie und der Finanzierungsansatz bieten dem Aktuar eine Anleitung für die Wahl der Bewertungsmethoden und Bewertungsannahmen gemäß den versicherungsmathematischen Praxisstandards und der Risikotoleranz des Systems. Ihre Berücksichtigung durch den Aktuar ist entscheidend um sicherzustellen, dass die Finanzierungsziele bezüglich der Garantie der Leistungsniveaus und -zahlungen gemäß den Bestimmungen und bezüglich der Stabilität und Tragfähigkeit der Leistungssätze erreicht werden können.