Die Institution der sozialen Sicherheit und die Aufsichtsbehörden ergreifen Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Aktuars sicherzustellen und zu wahren.
Die Qualität, Korrektheit und Zuverlässigkeit der intern oder extern für die Institution der sozialen Sicherheit durchgeführten versicherungsmathematischen Arbeit ist abhängig davon, dass die Unabhängigkeit der Aktuare und ihrer Arbeit gewährleistet ist. Der Aktuar kann internem Druck oder Einschränkungen seitens der Institution ausgesetzt sein. Es kann auch externer Druck (beispielsweise politischer Druck) auf den Aktuar und/oder die Institution der sozialen Sicherheit ausgeübt werden. Diesen Bedrohungen für die Unabhängigkeit der durchgeführten Arbeit sollte durch geeignete interne strategische Maßnahmen sowie durch eine gesetzliche und regulatorische Unterstützung entgegengewirkt werden. Die Institution der sozialen Sicherheit sollte zudem Sicherheitsnetze einrichten um zu ermitteln, ob der Aktuar einem Interessenkonflikt ausgesetzt ist, und in diesem Fall sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.