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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

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Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 54. Entwicklung und Aufrechterhaltung fachlicher Expertise

Ein Aktuar und/oder eine Fachperson der sozialen Sicherheit, die für eine Institution der sozialen Sicherheit versicherungsmathematische Arbeiten erledigt, sollte über ein Niveau fachlicher Expertise verfügen, das zur Durchführung der verlangten versicherungsmathematischen Arbeiten ausreicht, und sie sollte dieses Niveau aufrechterhalten. Werden für die Erledigung der versicherungsmathematischen Arbeiten interne Ressourcen eingesetzt, dann sollte die Institution der sozialen Sicherheit sicherstellen, dass die Aktuare und/oder die anderen Fachleute der sozialen Sicherheit ausreichend Gelegenheit erhalten, technisches Wissen, fachliche Expertise und professionelles Verhalten aufrechtzuerhalten einschließlich zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Diese Leitlinie unterscheidet Aktuare mit einer anerkannten Mitgliedschaft in einer Aktuarvereinigung oder einer anerkannten Qualifikation, für welche eine formelle Prüfung ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen durchgeführt wurde („Aktuar“, stehend für weibliche Aktuarinnen und männliche Aktuare), von anderen Fachleuten der sozialen Sicherheit, die versicherungsmathematische Arbeiten für eine Institution der sozialen Sicherheit übernehmen.