Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen -
Leitlinie 19. Datenaustausch mit anderen externen Organisationen

Zur Verbesserung der Informationskapazitäten implementiert der Träger einen Datenaustausch mit Organisationen, die mit dem Beitragseinzug und der Einhaltung der Bestimmungen der sozialen Sicherheit zu tun haben, jedoch über kein offizielles Mandat in diesem Bereich verfügen.

Solche Organisationen sind beispielsweise nationale Statistikämter und Behörden für Gewerbeanmeldungen und offizielle Genehmigungen (z. B. Industrieverbände, Ministerien und lokale Behörden).

Im Gegensatz zum Datenaustausch mit Trägern mit einem offiziellen Mandat sind hierfür keine operationellen Tätigkeiten notwendig. Der Datenaustausch erfolgt nicht systematisch, sondern sporadisch und ad hoc.