Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen -
Anhang: Glossar

Audit: Buchprüfung der Finanzunterlagen eines Arbeitgebers oder Beitragszahlers mit dem Ziel festzustellen, ob alle Beiträge korrekt entrichtet wurden.

Beitrag: Beitrag, den eine versicherte Person an das System der sozialen Sicherheit zu entrichten hat.

Beitragsberechnung: Verfahren zur Festlegung der fälligen Beiträge.

Beitragseinzug: Verfahren des Einzugs von Beiträgen versicherter Personen und ihrer Arbeitgeber zum System der sozialen Sicherheit.

Beitragskorrektheit: Der richtige Beitrag wurde in richtiger Höhe zum richtigen Datum entrichtet.

Beitragszahler: Person, die einen Beitrag an das System der sozialen Sicherheit entrichtet.

Betrug: Allgemeiner Begriff, der Identitätsbetrug, korrupte Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb einer Institution, die Nichteinhaltung von Bestimmungen und die Hinterziehung von Beitragszahlungen umfasst.

Digitalwirtschaft: Überbegriff für alle wirtschaftlichen Prozesse, Transaktionen, Interaktionen und Tätigkeiten, die über digitale Technologien abgewickelt werden.

Erklärungsbearbeitung: Verfahren zur Bearbeitung von Erklärungen und Meldungen von Beitragszahlern und Arbeitgebern, die für ihre Pflicht, Beiträge oder sonstige fällige Beträge zu entrichten, bestimmend sind.

Freiwillige Einhaltung der Bestimmungen: System der Einhaltung der Bestimmungen, bei dem darauf vertraut wird, dass die einzelnen Beitragszahler und Arbeitgeber aus freien Stücken korrekte Angaben machen, ihre Beitragspflichten korrekt angeben und ihre Meldungen fristgerecht einreichen.

Geschäftsführung: Gruppe von Personen, die laut Gesetz oder Satzung, auf deren Grundlage sie einberufen wurde, für die Verwaltung und das Tagesgeschäft des Trägers der sozialen Sicherheit verantwortlich ist.

Kontrolle: Verfahren zur Regulierung und Steuerung des Beitragssystems.

Mitglied: Beitragszahler.

Mobile Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die in einem anderen Land als ihrem Wohnsitzland arbeiten.

Nichteinhaltung der Bestimmungen: Nichtbezahlung oder verweigerte Bezahlung fälliger Beiträge.

Rechnungsstellung: Das Verfahren zur Einforderung fälliger Beiträge.

Registrierung: Registrierung der Daten einer Person oder einer anderen Instanz wie eines Arbeitgebers im Beitragssystem, so dass sie für die weitere Bearbeitung gespeichert sind.

Risikomanagement: Bestimmung, Beurteilung und Einteilung von Risiken mit nachfolgenden Maßnahmen zur Verringerung, Überwachung und Kontrolle der Wahrscheinlichkeiten und Auswirkungen dieser Risiken unter koordiniertem Ressourceneinsatz.

Schuldenmanagement: Eintreibung von Schulden von Beitragszahlern oder Arbeitgebern, die eine Zahlungsfrist nicht eingehalten haben (und demnach Schuldner sind).

Sozialversicherungsauszug: Zusammenstellung der Details aller im gesamten Leben gezahlten Beiträge eines Beitragszahlers, die eine korrekte Auszahlung der dadurch fälligen Leistungen erlaubt.

Verwaltungsrat: Gruppe von Personen, die laut Gesetz oder Satzung, auf deren Grundlage sie einberufen wurde, für die Steuerung des Trägers der sozialen Sicherheit und die Überwachung seiner Verwaltung verantwortlich ist.

Zwischenablage: Datei mit allen Beitragszahlungsdetails, die nicht den richtigen Sozialversicherungs-auszügen zugeordnet werden konnten. Diese Datei kann bei Leistungsanträgen mit fehlenden Beitragszahlungen auf etwaige passende Einträge abgesucht werden.