Die Institution implementiert einen systematischen und standardisierten Datenaustausch mit ausländischen Institutionen der sozialen Sicherheit zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz des Beitragseinzugs und der Einhaltung der Bestimmungen. Aufgrund der zunehmenden Mobilität der Arbeitnehmer und Unternehmen weltweit haben grenzüberschreitende Themen stark an Bedeutung gewonnen.
Die Unterschiede bei Deckungsgrad, Leistungsgroßzügigkeit und Beitragssätzen können einen Anreiz für Hinterziehung bilden und Betrugsrisiken bergen. Die Institutionen der sozialen Sicherheit tun gut daran, verstärkt grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, um diese Risiken zu verringern.
Der grenzüberschreitende Informationsaustausch von Institutionen der sozialen Sicherheit sollte Teil der Entwicklungsprojekte der Informationssysteme sein (wie etwa EESSI in der Europäischen Union). Die Institutionen der sozialen Sicherheit sollten jedoch freiwillig mehr tun und eine umfassende Politik verfolgen, und sie sollten basierend auf gutem Willen gegenseitig einen breiteren Zugang zu den verfügbaren Daten anbieten.
Dieser Datenaustausch sollte dennoch kontrolliert werden, damit der personenbezogene Datenschutz eingehalten wird. Der Datenaustausch erfolgt unter Wahrung des Rechts auf Zugriff und Veränderung der Daten und sollte durch eine unabhängige Behörde überwacht werden.
Bei Informationsanfragen im Zusammenhang mit Hinterziehung und Betrug sollte die Institution bereitwillig reagieren, um Untersuchungen und den gegenseitigen Abgleich der Daten zu erleichtern. Diese Aspekte werden in einem technischen Plan in den Leitlinien der IVSS über Informations- und Kommunikationstechnologie dargelegt.