Administrative Lösungen für die Deckungsausweitung - Leitlinie 34. Einrichtung eines Inventars der Leistungen der sozialen Sicherheit
Die Institution richtet ein Inventar der Leistungen der sozialen Sicherheit ein, die über bestehende Systeme und Programme erbracht werden. Dieses sollte insbesondere über den sozialen Basisschutz erbrachte Sozialleistungen sowie Leistungen im beitragspflichtigen Standardsystem enthalten.
Ein Inventar der Leistungen aus bestehenden Systemen ist ein wichtiger Beitrag zur Festlegung neuer Systeme und ihrer Leistungen. Dadurch können Unterschiede zwischen den Leistungen aus beitragspflichtigen und Sozialsystemen bestimmt werden.
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