Die meisten Pflichtprogramme der sozialen Sicherheit beruhen auf Rechtsvorschriften, einer Verordnung oder der Definition des Auftrags der für die Programmdurchführung zuständigen Institution durch die Regierung. Im Auftrag wird häufig zwischen „Verwaltungsrat“ und „Geschäftsführung“ unterschieden. Der Verwaltungsrat ist das steuernde und beschlussfassende Organ der Institution, während die Geschäftsführung das Programm verwaltet und die Beschlüsse des Verwaltungsrats umsetzt.
Der für diese Leitlinien entwickelte Governance-Rahmen versucht, das gesamte Spektrum der Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung bei der Verwaltung der sozialen Sicherheit abzudecken. Der Rahmen beschreibt die Verwaltung der sozialen Sicherheit anhand von vier allgemeinen Governance-Bereichen: finanzielle Tragfähigkeit; solide Investitionen; Deckung und Beiträge von Mitgliedern sowie Leistungen und Dienstleistungen für Mitglieder; und Ressourcenmanagement, insbesondere Humankapital sowie Ressourcen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Die Bedeutung jedes einzelnen Governance-Bereiches wird nachstehend kurz zusammengefasst.
Gesetze, Verordnungen oder politische Leitlinien setzen den Rahmen, innerhalb dessen die Institution Governance ausübt. Beispielsweise gibt es vollständig steuerfinanzierte Programme, die deshalb kein Mandat zum Beitragseinzug haben. Einige verfügen über Investitionsreservefonds; andere haben Anlageverwaltungsabteilungen; bei anderen wiederum ist die Anlageverwaltung vollständig selbstständig und unabhängig von den Bereichen der Institution, die Mitgliederbeiträge und Leistungen verwalten.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung sind verpflichtet, eine angemessene Mittelausstattung zur Auszahlung bzw. Erbringung der zugesagten Leistungen und Dienstleistungen an Mitglieder und Leistungsempfänger aufrechtzuerhalten sowie die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Programms der sozialen Sicherheit zu gewährleisten. Es gehört zu den zentralen Verwaltungsaufgaben in diesem Bereich, die finanzielle Tragfähigkeit der verwalteten Programme aufrechtzuerhalten und den Zufluss an Beiträgen sowie Anlageerträgen mit dem Abfluss durch Leistungsauszahlungen im Gleichgewicht zu halten.
Bei Programmen mit einem Investitionsauftrag müssen der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung sicherstellen, dass Reservemittel mit der gebotenen Zurückhaltung in Bezug auf Rentabilität, Sicherheit, Liquidität und Diversifizierung angelegt werden. Die Ausarbeitung der Anlagepolitik und -strategie, das Management von Portfolio, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die Durchsetzung des Vorsichtsprinzips, die Bestandsbewertung, die Vertretung in Beiräten von Unternehmen, in die die Institution stark investiert hat, und Leitlinien zu Anlagen mit sozioökonomischem Nutzen zählen zu den Themen in diesem Governance-Bereich.
Die Kernaufgabe von Sozialversicherungsanstalten besteht darin, die Rechten und Pflichten der Mitglieder und Leistungsempfänger zu verwalten. Zu den zentralen Themen in diesem Bereich zählen die Ausweitung der Deckung, der Beitragseinzug, die Angemessenheit bei Bemessung und Gewährung von Leistungen, die Qualitätsstandards der Dienstleistungen für Mitglieder sowie die Prävention von Fehlern, Hinterziehung und Betrug.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung müssen ein zweckmäßiges Ressourcenmanagement, insbesondere die Verfügbarkeit von kompetentem Humankapital sowie effizienter IKT-Ressourcen zur Unterstützung der Programmverwaltung und deren Funktionsweise, sicherstellen. Das Management des Humankapitals – qualifiziertes, loyales und motiviertes Personal anzuwerben, zu halten, auszubilden, zu betreuen und zu vergüten – ist ein Schlüssel zur erfolgreichen Governance in jeder Institution. Die Personalbesetzung und -entlohnung, die Nachfolgeplanung, die Wertschätzung und Anerkennung von Leistungen sowie die Beachtung der Ethiknormen durch das Personal zählen zu den wichtigen Prinzipien, die bei der Motivation und Führung des Humankapitals der Sozialversicherungsanstalt berücksichtigt werden müssen. Im Bereich der IKT-Ressourcen umfassen einige der zentralen operativen Aspekte die IKT-Governance, die Aufrechterhaltung der Integrität der Mitgliederdatenbank, die Evaluierung von Investitionen in neue IKT, die Anpassung bestehender Systeme an neue IKT sowie die Integrität und die Wirtschaftlichkeit von Systemen für die Datensicherung und -wiederherstellung der Institution.