Good Governance - Leitlinie 3. Politische Unabhängigkeit des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung
Für die politische Unabhängigkeit des Verwaltungsrats und des leitenden Geschäftsführers sehen die Rechtsvorschriften, Regelungen oder Verordnungen vor, den Auftrag der Institution durch Vorgabe des Auswahlverfahrens, der Amtsperioden sowie Festlegung einer Amtsenthebung nur aus begründetem Anlass umzusetzen.
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