Exzellenzzentrum

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Good Governance -
A.2. Transparenz

Die offene Verbreitung von Kerninformationen über die Sozialversicherungsanstalt ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Transparenz. Damit solche Informationen transparent sind, was ein Grundrecht von externen und internen Akteuren, Mitgliedern und Leistungsempfängern der Sozialversicherungsanstalt ist, sollten sie aktuell, zuverlässig, aussagekräftig, genau und objektiv verifizierbar sein.