Exzellenzzentrum

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Good Governance -
A.3. Berechenbarkeit

Die Berechenbarkeit bezieht sich auf die konsequente und einheitliche Anwendung des Rechts einschließlich der Regeln und Vorschriften zu seiner Durchsetzung. Die externen und internen Akteure stehen plötzlichen oder unerwarteten Veränderungen von Beiträgen und Leistungen aus Programmen im Allgemeinen negativ gegenüber. Durch die konsequente Anwendung der Programme werden das Vertrauen der externen und internen Akteure und das öffentliche Vertrauen gestärkt.