Exzellenzzentrum

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Good Governance -
B.2. Risikomanagement

Risikomanagement bedeutet, dass es Strategien, Maßnahmen und Ansätze gibt, um die nachteilige Wirkung von der Institution drohenden Risiken zu steuern, zu verringern oder ihnen vorzubeugen. Unabhängig davon, ob sich diese Risiken aus internen oder externen Faktoren ergeben, lautet das Ziel, deren negative Wirkung auf die Verwaltung der Programme der sozialen Sicherheit zu entschärfen, darunter in den Bereichen finanzielle Tragfähigkeit, Anlagenverwaltung, Verwaltung der Deckung und der Beiträge, Erbringung der Leistungen und Dienstleistungen für Mitglieder sowie Humankapital und IKT-Ressourcen.

Diese fünf Leitlinien bilden einen allgemeinen Rahmen für Risikomanagement, eine tägliche Sorge für Sozialversicherungsanstalten. Ihnen liegt ein Vorgehensmodell zugrunde. Nachdem die Institution mögliche Schwachpunkte ihrer wichtigsten Abläufe und Dienstleistungen identifiziert hat, sollte sie an jedem Punkt ein Antwortsystem einbauen, das aktive, angemessene und rechtzeitige Maßnahmen gewährleistet, um die Wirkung der jeweiligen Risiken einzudämmen oder zu verhindern.