Good Governance - Leitlinie 37. Kommunikation zwischen dem internen Revisor und dem Aktuar
Bei der Prüfung der Berichte der Institution kommunizieren der interne Revisor und der Aktuar klar und wirksam. Der Informationsaustausch zwischen ihnen bedeutet weder eine Gefährdung noch eine Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit.
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