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Leitlinie 41. Versicherungsmathematische Bewertungen des Programms der sozialen Sicherheit

Rechtsvorschriften, Regelungen oder Verordnungen sollten die Durchführung regelmäßiger versicherungsmathematischer Bewertungen der Programme der sozialen Sicherheit gewährleisten, um die finanzielle Tragfähigkeit zu beurteilen und zu überprüfen.