Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 42. Veränderungen von Beitragssätzen und Leistungs-ansprüchen zur Wiederherstellung der finanziellen Tragfähigkeit

Um die finanzielle Tragfähigkeit aufrechtzuerhalten, können die Beitragssätze und Leistungen der verwalteten Programme angepasst werden.