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Good Governance -
Leitlinie 45. Anlagestrategien

Die Anlageabteilung der Institution setzt die vom Verwaltungsrat oder von der Geschäftsführung festgelegten Anlagestrategien effizient um. Wenn der Anlageauftrag der Institution Elemente von sozial verantwortlicher Anlagepraxis (socially responsible investing (SRI)) sowie von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance (environmental, social and corporate governance (ESG)) beinhaltet, werden diese vom Verwaltungsrat und der Geschäftsführung bei der Festlegung der Anlagestrategie berücksichtigt.

Struktur

  • Die Geschäftsleitung oder der Anlageausschuss sollten dem Verwaltungsrat eine Anlagestrategie zur Genehmigung vorlegen, die sich mit dem Auftrag und den Zielen der Institution verträgt und auf geeigneten Modellierungs- und Risikobudget-Verfahren basiert.
  • Das Büro des internen Revisors sollte qualifiziertes Personal für die Anlageabteilung vorsehen.
  • Eine Stelle außerhalb der Anlageabteilung sollte das Gesamtrisiko des Anlageportfolios beurteilen, überwachen und prüfen. Leistung und Risiko sollten von einer unabhängigen Abteilung regelmäßig gemeldet und aggregiert werden.