Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
B.5.2. Leitlinien für Institutionen mit externen Fondsmanagern

Bei der Durchsetzung des Vorsichtsprinzips bei der Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit müssen viele Bereiche berücksichtigt werden. Die folgenden Leitlinien beziehen sich insbesondere auf Institutionen mit externen Fondsmanagern haben.