Good Governance - Leitlinie 61. Mitarbeitermoral, Vergütungspolitik und menschenwürdige Arbeit
Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Personalpolitik der Institution menschenwürdige Arbeitsbedingungen fördert, die nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) auf der Vorstellung beruhen, dass Arbeit eine Quelle für persönliche Würde, Stabilität in der Familie und Frieden in der Gemeinschaft ist. Dies bedeutet unter anderem die Bereitstellung einer Arbeitsumgebung, die sicher ist, angemessene Ruhephasen und Zeit für die Familie erlaubt, für angemessene Vergütung und Zugang zu Schutz durch die soziale Sicherheit sorgt und die Rechte der Arbeitnehmer unabhängig von Geschlecht, Rasse oder Glauben respektiert.
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