Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 21. Partizipation von externen und internen Akteuren

Die ausgewogene Vertretung der unterschiedlichen externen und internen Akteure im Verwaltungsrat der Institution ist in Rechtsvorschriften, Regelungen oder Verordnungen vorgesehen.