Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Personalmanagement in der Verwaltung der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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Personalmanagement in der Verwaltung der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 18. Arbeitgebermarkenbild von Institutionen der sozialen Sicherheit

Das Arbeitgebermarkenbild einer Institution gründet auf ihrer Erbringung exzellenter Dienstleistungen. Durch Investitionen in die Mitarbeitenden und in die Pflege ihres Talents, ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten können Institutionen ein Markenbild aufbauen, das für Exzellenz und Engagement im öffentlichen Dienst steht. Die Beschäftigten einer solchen Institution erwerben aufgrund ihrer Agilität, ihrer Kompetenz, ihres Engagements und ihrer Vertrauenswürdigkeit öffentliches Ansehen. Ein starkes Arbeitgebermarkenbild wirkt auch als Magnet für neue Talente. Und es fördert die Produktivität der Mitarbeitenden, ihre Zufriedenheit am Arbeitsplatz und die Mitarbeiterbindung.