Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 33. Gemeinsame kompatible Informationsdienste
Der Träger entwickelt gemeinsame kompatible Informationsdienste gemäß dem Kompatibilitäts- modell. v
Gemeinsame Informationsdienste, die die wichtigsten Sozialversicherungsdaten einschließen, spielen eine wichtige Rolle für die Implementierung von integrierten Systemen der sozialen Sicherheit. Typische gemeinsam genutzte Daten betreffen Informationen über ausgezahlte Leistungen, Familienbeziehungen der Leistungsbezieher, Erwerbszeiten, über Löhne und Beiträge, über Arbeitgeber und angestellte Arbeitnehmer.
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