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Informations- und Kommunikationstechnologie -
Leitlinie 67. Datenarchitekturen für Stammdatensysteme

Die Institution legt Architekturen für das Stammdatensytem, das Stammdatengovernancesystem und das Stammdatenmanagementsystem fest.

Diese drei Informationssysteme sollten angemessen definiert und bestmöglich in die institutionelle Architektur integriert werden, um die Stammdatenoperationen während des gesamten Lebenszyklus der Stammdaten besser zu unterstützen.

Die Datenarchitektur beschreibt die Struktur der logischen und physischen Datensätze und Datenmanagementressourcen der Institution gemäß The Open Group Architecture Framework (TOGAF). Dies ist ein Rahmen für die grundlegende Architektur von Institutionen, die alle Modelle, Strategien, Regeln und Standards umfasst, die die Sammlung, Speicherung, Anordnung, Integration und Verwendung von Daten in Institutionen ermöglichen.

Ziel einer Datenarchitektur ist es, die geschäftlichen Bedürfnisse in Daten- und Systemanforderungen zu übersetzen und alle Daten und Datenflüsse durch die Institution zu steuern.