Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 80. Authentifizierungsrahmen
Die Institution legt in Abstimmung mit den anderen Teilnehmern des Abkommens einen Authentifizierungsrahmen fest, um rechtlich gültige, effiziente und sichere Mittel für die durch-geführten Transaktionen in dem Abkommen über soziale Sicherheit bereitzustellen.
Dieser Rahmen ersetzt denjenigen über handschriftliche Unterzeichnungen bei Transaktionen auf Papier und stellt das Mittel zur Validierung der Authentizität der auf elektronischem Weg ausgetauschten Daten bereit.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung