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Informations- und Kommunikationstechnologie -
Leitlinie 97. Besondere Überlegungen zum Datenschutz und Schutz der Privatsphäre

Der Träger implementiert elektronische Gesundheitsleistungen, die spezifischen Datenschutzbestimmungen genügen, und führt dabei angesichts des sehr persönlichen und heiklen Charakters personenbezogener Gesundheitsdaten und der ärztlichen Schweigepflicht strikte Datenschutzmechanismen ein. Der Träger implementiert Maßnahmen für die Sicherheit der Gesundheitsdaten, um wichtige Werte zu schützen und den Auftrag zur Gesundheitsversorgung einzuhalten.

Die elektronische Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung personenbezogener Gesundheitsdaten und medizinischer Informationen haben den höchsten Datenschutzstandards zu genügen, so dass eine vollkommene Vertraulichkeit der medizinischen und administrativen Akten gewährleistet ist.