Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 10. Anlageannahmen

Die bei der Festlegung der Anlagestrategie des Trägers der sozialen Sicherheit verwendeten Anlageannahmen sind zweckdienlich. Sie umfassen Annahmen zu Rendite, Risiken und Korrelationen sowie anderen, geeigneten Faktoren. Annahmen werden über einen angemessenen Zeitraum (gewöhnlich langfristig) geprüft, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse von Modellierungen mit dem Zeithorizont des Auftrags und den Zielen des Trägers der sozialen Sicherheit in Einklang stehen.