Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 11. Analyse und Verwendung des Risikobudgets

Das Risikobudget wird analysiert, um die Höhe des eingegangenen Anlagerisikos und Möglichkeiten des Risikomanagements besser zu verstehen und um unter Berücksichtigung des beschlossenen Risikobudgets (wie in Leitlinie 7 beschrieben) eine geeignete strategische Asset Allocation festzulegen.

Der Einsatz des Risikobudgets ermöglicht der anlegenden Institution unter Berücksichtigung des verfügbaren Risikobudgets, von Anlageannahmen, Anlagebeschränkungen und Verbindlichkeiten sowie der Kapitaldeckungspolitik eine geeignete strategische Asset Allocation festzulegen.

Die hier beschriebene Verwendung des Risikobudgets sollte von dynamischen Anlagen (Leitlinie 12) unterschieden werden. Beispielsweise können dynamische Anlagen zu der Entscheidung führen, Aktien auf der Grundlage der Einschätzung anzukaufen, dass ihr Preis derzeit vorteilhaft ist. Eine solche Entscheidung kann im Widerspruch zu einer langfristigen Politik der Verringerung des Aktienanteils wegen der nahenden Fälligkeit von Verbindlichkeiten stehen. Bei diesen Entscheidungen sollten Strategien zur Neuausrichtung der Risikoniveaus (wie in Leitlinie 13 beschrieben) berücksichtigt werden.