Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit - Leitlinie 17. Aktive, passive oder hybride Anlageverwaltung
Aufträge für die aktive, passive oder hybride Anlageverwaltung werden durchgeführt, um unter Berücksichtigung des Governance-Budgets, der Anlageüberzeugungen und der Anlageeffizienz das ermittelte Anlageziel zu erreichen.
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