Dieser Teil der Leitlinien bezieht sich auf die Anlageprozesse, die von internen beziehungsweise externen Anlageabteilungen durchgeführt werden.
Wenngleich es viele Überschneidungen zwischen den Prozessen für die interne und die externe Anlageverwaltung gibt, besteht eine Reihe von Governance-Anforderungen, die ausschließlich oder in unterschiedlicher Weise für entweder die interne oder die externe Anlageverwaltung gelten.
Die nachfolgenden Leitlinien sind in zwei Teilen organisiert:
Abschnitt D.1, Interne Anlageverwaltung
Abschnitt D.2, Externe Anlageverwaltung
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