Exzellenzzentrum

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

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  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Definition des Konzepts der Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Diese Leitlinien konzentrieren sich auf Einzelne, die ihre Stelle aufgrund wirtschaftlicher Faktoren, der Entwicklung technologischer Prozesse, der Umsiedlung von Produktionsstandorten oder anderer Gründe außer Krankheit und Unfall verloren haben oder zu verlieren drohen (der Arbeitsplatzverlust aufgrund von Krankheit und Unfall wird in den Leitlinien der IVSS zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit behandelt). Diese Leitlinien richten sich aber auch an junge Arbeitssuchende, die nicht sofort nach Abschluss ihrer Berufsausbildung eine Arbeitsstelle finden. Besondere Aufmerksamkeit kommt dabei marginalisierten und gefährdeten Bevölkerungsteilen zu wie etwa Langzeitarbeitslosen, gering Qualifizierten, Menschen mit Behinderung, bestimmten Kategorien von Migranten und ausländischen Arbeitskräften. Dies steht in vollem Einklang mit dem allgemeinen Grundsatz der Agenda 2030 der Vereinten Nationen „Niemanden zurücklassen“. Es bedeutet, dass explizit gehandelt werden muss, um Armut zu beenden, Ungleichheiten zu beseitigen, Diskriminierung zu bekämpfen und Fortschritte für die am meisten Benachteiligten zu beschleunigen.

Angesichts der Vielfalt der beteiligten Institutionen bezeichnet der Begriff „zuständige Institutionen“ in den folgenden Leitlinien diejenigen Institutionen, die eine oder mehrere öffentliche Dienstleistungsaufgaben in der Erbringung von Leistungen, Beschäftigung oder Ausbildung wahrnehmen. Sind sowohl Verwaltungsrat als auch Geschäftsführung beteiligt, wird der Begriff „Institution“ verwendet.