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  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

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Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Struktur der Leitlinien der IVSS zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Die vorliegenden Leitlinien sind in sieben Teile gegliedert:

Teil A, Grundlegende Prinzipien, umfasst sechs Leitlinien und bietet eine Anleitung zur Bestimmung der Akteure, zur Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage von Programmen zur beruflichen Wiedereingliederung nach Arbeitslosigkeit und zur Nutzung internationaler guter Praxis. Er befasst sich zudem mit der Auswertung von Politiken, Programmen und Dienstleistungen, Kooperationen und Partnerschaften und der Rechenschaftspflicht der Akteure.

Teil B, Prävention, umfasst zehn Leitlinien, die sich mit guter Praxis bei präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit befassen: Förderung des Übergangs junger Menschen von der Ausbildung und Kapazitätsbildung in eine formelle Beschäftigung; Förderung des Arbeitsmarkteintritts von Ausbildungsabgängern; Förderung der Integration von Arbeitsmigranten und ihren Familien; Förderung der Bindung älterer Beschäftigter in Arbeit; Antizipation von Arbeitsmarktanforderungen; Unterstützung von Weiterbildung für die Beschäftigten; Ermittlung und Unterstützung gefährdeter Beschäftigter; Förderung gleicher Chancen zum Ausgleich von Beruf und Privatleben; Ermöglichung kurzfristiger und flexibler Arbeitsbedingungen zur Vermeidung von Entlassungen; Antizipation des Unterstützungsbedarfs bei angekündigten Entlassungen.

Teil C, Information über Leistungen, umfasst zwei Leitlinien, die sich mit Informationen, mit der Vereinfachung von Verfahren und mit der Rechenschaftspflicht der Akteure befassen.

Teil D, Unterstützung, enthält sechs Leitlinien und behandelt die Erstellung von Profilen der Stellensuchenden und Arbeitslosen; angepasste Maßnahmen für gefährdete Gruppen von Stellensuchenden und Arbeitslosen; Aufgaben und Fähigkeiten der Arbeitsberater/Fallmanager und institutionelle Entwicklung; Information, Beratung und Unterstützung der Stellensuchenden, Arbeitslosen und Arbeitnehmer; Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Angebot hochqualitativer Dienstleistungen für Arbeitgeber; Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, die Unterstützung oder Weiterbildungsdienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt anbieten.

Teil E, Leistungen, enthält drei Leitlinien und befasst sich mit der Angemessenheit der Leistungen, mit der Leistungserbringung und mit Anreizen für die Wiedereingliederung.

Teil F, Arbeitsmarktstrategien und Beschäftigungspolitik, enthält fünf Leitlinien, die sich mit der Stimulierung der Nachfrage nach Arbeit, der Förderung und Unterstützung formeller Beschäftigungsverhältnisse, dem Aufbau eines Arbeitskräfteangebots, der Förderung von Flexibilität und Sicherheit und der Anerkennung ausländischer Qualifikationen befassen.

Teil G, Reaktion auf neue Arbeitsmarktveränderungen, enthält vier Leitlinien, die sich um die zunehmende Arbeitsmarktbeteiligung, die Vorbereitung von Unternehmen und Arbeitnehmern für die Transformation der Arbeitsstellen, die Regulierung neuer Beschäftigungsformen und die Anpassung der Sozialschutzsysteme sowie die Erhöhung der Resilienz der Arbeitsmarktsysteme und Institutionen drehen.

Innerhalb jedes Teils sind die einzelnen Leitlinien wie folgt gegliedert:

Leitlinie. Die Leitlinie wird so klar wie möglich definiert und formuliert.

Struktur. Hier werden vorgeschlagene Strukturen für die Förderung des Zugangs zu Beschäftigung, die Realisierung der Erhaltung von Arbeitskräften, der beruflichen Wiedereingliederung nach Arbeitslosigkeit und nachhaltiger Beschäftigungsfähigkeit beschrieben. Diese sind die Voraussetzung für das Verständnis und die Umsetzung der entsprechenden Leitlinien.

Mechanismus. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Umsetzung einer Leitlinie. Die für die Anwendung der Leitlinien zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung vorgeschlagenen Mechanismen stellen eine Zusammenfassung bester Praxis aus diesen Bereichen dar.