Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Leitlinie 2. Rechtlicher und politischer Rahmen

Die Institution hat den gesetzlichen und politischen Auftrag, Tätigkeiten der Bindung in Arbeit und der beruflichen Wiedereingliederung einzuleiten. Wenn vorhandene Gesetze nicht bereits wirksame Ergebnisse liefern, sind Gesetzesänderungen zu befürworten, welche die Träger der sozialen Sicherheit zu solchen Tätigkeiten ermächtigen.