Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Leitlinie 17. Information der Arbeitgeber und Versicherten über ihre Rechte und Pflichten

Die zuständigen Institutionen informieren die Stellensuchenden, Arbeitgeber und Beschäftigten klar und proaktiv über ihre Rechte und Pflichten.