Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung - Leitlinie 25. Sicherstellung der Leistungsangemessenheit
Die zuständigen Institutionen stellen sicher, dass die angebotenen Leistungen angemessen sind und den Stellensuchenden ein adäquates Einkommen bieten, dass sie eine aktive Stellensuche ermöglichen und gleichzeitig Erwerbslosigkeitsfallen vermieden werden (z. B. fehlender finanzieller Zugewinn im Fall der Rückkehr an den Arbeitsplatz).
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