Die Leitlinien der IVSS für die Verwaltung der sozialen Sicherheit werden vom Generalsekretariat der IVSS mit den Fachausschüssen der IVSS erstellt.
Die Leitlinien der IVSS zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen dem IVSS-Generalsekretariat und dem Fachausschuss für Beschäftigungspolitiken und Arbeitslosenversicherung (TC-EMP).
Die erste, 2016 veröffentliche Fassung dieser Leitlinien wurde vorbereitet von Georges Carlens, dem damaligen Vorsitzenden des TC-EMP. unterstützt von Michèle Baukens, und von Dominique La Salle und Magid Fathallah vom Generalsekretariat der IVSS. Den ersten Entwurf lektorierte Uwe G. Becking von der Forschungsanstalt IBM Cúram. Kommentare und andere großzügige Beiträge lieferten Thomas Bender von der Europäischen Kommission sowie Azita Berar Awad, Valérie Schmitt, Céline Peyron Bista, Aidi Hu und Thibault Van Langenhove vom Internationalen Arbeitsamt (IAA).
Die Ausarbeitung dieser Leitlinien erfolgte unter Einbeziehung von Fachliteratur, der guten Praxis der IVSS-Mitgliedsorganisationen und des Instruments der IVSS zur Messung der Angemessenheit von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Die Quellen der IVSS ergänzen die vorliegenden Leitlinien, und gemeinsam unterstützen sie die Bemühungen der IVSS-Mitgliedsorganisationen, ihre Systeme zum Schutz vor Arbeitslosigkeit zu verbessern. Solche Verbesserungen können teilweise unter Verwendung des IVSS-Instruments für die Angemessenheit von Leistungen gemessen werden. Eine gewisse Anzahl der Ziele dieser Leitlinien wurde im Hinblick auf die Parameter und Indikatoren definiert, die die IVSS verwendet, um diese Angemessenheit zu messen.
Diese überarbeitete Fassung der Leitlinien der IVSS zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung wurde vorbereitet von Georges Carlens und Marc Rogiers, ehemaliger und jetziger Vorsitzender des TC-EMP in Zusammenarbeit mit ihrem Team vom Landesamt für Arbeit Belgiens sowie mit Marjorie Lestienne und Yukun Zhu vom Generalsekretariat der IVSS.
Der TC-EMP, die Internationale Arbeitsorganisation, der Beschäftigungsausschuss der Europäischen Union, der Oberste Rat für Beschäftigung Belgiens und das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen leisteten ebenfalls Beiträge zur Überarbeitung.
Die IVSS dankt auch ihren Mitgliedsorganisationen für ihre nützlichen Kommentare und Empfehlungen.