Exzellenzzentrum

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

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Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
A.2. Allgemeine Prinzipien

Entscheidend ist, dass die Träger der sozialen Sicherheit, die sich für die Förderung, die Verbreitung und die Unterstützung wirksamer Programme zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit einsetzen, ein breites Spektrum institutioneller und individueller Akteure in diesen Prozess miteinbeziehen. Zwar sind die Träger der sozialen Sicherheit oft durch ihre jeweilige Gesetzgebung eingeschränkt, die möglicherweise keine Prozesse zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit unterstützt, doch dies sollte sie nicht davon abhalten, nach besseren Ergebnissen bei der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit zu streben. Sie können dabei aus einem breiten Spektrum nationaler und internationaler Erfahrungen schöpfen, die oft zu nachhaltigen strukturellen Veränderungen geführt haben. Zahlreiche Träger der sozialen Sicherheit konnten auch die Ergebnisse der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit erfolgreich strategisch beeinflussen, entweder durch eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens innerhalb ihres Rechtssystems oder durch personenbezogene organisatorische Schritte anhand von gezielten Unterstützungsdienstleistungen.

Fünf wichtige Leitlinien für die Träger der sozialen Sicherheit beziehen sich daher auch auf:

  • Die Akteure;
  • Rechtliche und politische Grundlagen;
  • Handeln innerhalb des rechtlichen Rahmens;
  • Verstehen und Lernen aus internationaler guter Praxis;
  • Die Beeinflussung des Systems der sozialen Sicherung.

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung spielen entscheidende Rollen bei der Schaffung eines gesetzeskonformen und wirksamen Systems für die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit.

Diese Leitlinien sollten nach dem Ansatz „von oben nach unten“ angewendet werden, der eine Übernahme ihrer Werte fördert, damit die Leitlinien von allen Mitarbeitern der Leistungsträger akzeptiert werden.

Ein allgemeines Prinzip erfolgreicher Programme zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit lautet, dass die Menschenrechte der Betroffenen entsprechend dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewährt werden. Die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit sollte stets ein transparenter Prozess sein, da nur so Akzeptanz und Vertrauen geschaffen werden. Ohne eine solche Akzeptanz von behinderten Beschäftigten und den Leistungsträgern, insbesondere von Behindertenorganisationen und Gewerkschaften, werden die Programme zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit weder effizient noch wirksam sein.