Exzellenzzentrum

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

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Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
Leitlinie 3. Handeln innerhalb des rechtlichen Rahmens

Das Programm zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit wird durch die Politik, die Gesetzgebung, durch Richtlinien und weitere Rechtsnormen unterstützt. Eine Kenntnis der relevanten Rechtsordnung ist entscheidend für die Einhaltung der Berichterstattungs- und Rechenschaftspflichten.

Zu den relevanten rechtlichen Normen gehören die Gesetzgebung und Verordnungen, aber auch Regeln der Berufsstände und Tarifvereinbarungen sowie Vereinbarungen auf internationaler Ebene, wie etwa Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Disability Management am Arbeitsplatz, und das völkerrechtliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).