Exzellenzzentrum

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

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Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
B.1. Ganzheitlicher Prozess

Der Begriff „ganzheitlich“ bezieht sich darauf, dass stets das Ganze und nicht nur Teile einer Person oder eines Systems gemeint sind. Die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit ist ein komplexer und umfassender Prozess von vielen Akteure und verschiedenen Maßnahmen, die alle eine Einheit bilden müssen, damit das gemeinsame Ziel der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit einer Person, die wegen einer berufs- oder nichtberufsbedingte Verletzung oder Erkrankung arbeitsunfähig geworden ist, erreicht werden kann. Deshalb ist es wichtig, einen Ansatz der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit zu verfolgen, der ganzheitlich, umfassend und inklusiv ist. Das oberste Ziel lautet, die Beschäftigungsfähigkeit der Person sowie ihre bestehenden Verbindungen zum Arbeitsleben zu erhalten.