Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit - Leitlinie 15. Individueller Teilhabeplan
Unter Berücksichtigung der berufsethischen Pflichten der Fachleute müssen betroffene Personen die geeigneten Dienstleistungen möglichst effizient und kostenwirksam erhalten mit hoher Ergebnisqualität, die sich an dem persönlichen Bedarf orientiert.
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