Exzellenzzentrum

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

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Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
B.4. Aktive Einbeziehung der betroffenen Person

Die betroffene Person ist der wichtigste Adressat der Leistungen der Träger der sozialen Sicherheit. Sie muss demnach ermutigt werden, sich umfassend an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sich auf sie auswirken. Mit „aktiver Beteiligung“ einer Person ist der Prozess gemeint, mit dem ihre konstruktive und mit den anderen Akteuren gleichberechtigte Beteiligung an den Plänen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit erleichtert wird. Die betroffene Person sollte angeregt und befähigt werden, einen Beitrag zu leisten, damit sie ihre Interessen vertreten und den Prozess unterstützen kann. Zwei wichtige Faktoren einer aktiven Beteiligung der betroffenen Person sind ihr Engagement, das die Akzeptanz des Plans zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit und die Motivation für ein Erreichen der Ziele umfasst, und ihr Vertrauen, das von der Transparenz des Handelns der Fachleute, von ihrer Befähigung aufgrund der bereitgestellten Informationen und von den Beratungsangeboten für die betroffene Person abhängt.